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allgemeine geschäftsbedingungen

I. ALLGEMEINES

  1. Die nachfolgenden allgemeinen Liefer- und Geschäftsbedingungen (im folgenden AGB genannt) gelten für alle von Thani Truong durchgeführten Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen

  2. Die AGB gelten als vereinbart nach Erhalt und Einnahme der Auftragserteilung.
     

Informationen zur Datenerhebung gemäß Artikel 13 DSGVO

  1. Thani Truong erhebt personenbezogene Daten des Auftraggebers zum Zweck der Vertragsdurchführung, zur Erfüllung unserer vertraglichen und vorvertraglichen Pflichten. Die Datenerhebung und Datenverarbeitung ist für die Durchführung des Vertrags erforderlich und beruht auf Artikel 6 Abs. 1 b) DSGVO. Eine Weitergabe der Daten an Dritte findet nicht statt. Die Daten werden gelöscht, sobald sie für den Zweck ihrer Verarbeitung nicht mehr erforderlich sind und soweit dem keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht entgegensteht. Eine unentgeltliche Auskunft über alle personenbezogenen Daten des Auftraggebers ist möglich. Für Fragen und Anträge auf Löschung, Korrektur oder Sperrung personenbezogener Daten sowie Erhebung, Verarbeitung und Nutzung kann sich der Auftraggeber an folgende Adresse wenden: Thanh Trân Truong, Rugendasstraße 8, 86153 Augsburg, hellothani@mail.de

  2. Die Datenschutzbestimmungen von Thani Truong können Sie hier nachlesen.
     

 II. PRODUKTIONSAUFTRÄGE

  1. Der Fotograf wird den erteilten Auftrag sorgfälltig ausführen, er kann den Auftrag zum Teil durch Dritte (Labor etc.) ausführen lassen. Sofern der Auftraggeber keine schriftliche Anweisung trifft, ist der Fotograf hinsichtlich der Art der Durchführung des Auftrages frei. Dies gilt insbesondere für die Bildauffassung, des Aufnahmeortes und der angewendeten optischen-technischen (fotografischen) Mittel.

  2. Der Fotograf wählt die Bilder aus, welche er dem Auftraggeber bei Abschluss der Produktion zur Abnahme vorlegt.

  3. Mängelrügen müssen schriftlich erfolgen und spätestens innerhalb von einer Kalenderwoche nach Übergabe des Werkes an den Auftraggeber beim Fotografen eingegangen sein. Nach Ablauf dieser Frist gilt das Werk als vertragsgemäß und mängelfrei abgenommen.

  4. Der Fotograf verpflichtet sich nicht zur dauerhaften Archivierung des bei einer Produktion entstandenen Bildmaterials, sofern nicht ausdrücklich abweichende Regelungen schriftlich vereinbart werden. Wurde vereinbart alle Bilder zu speichern, so geschieht dies für maximal 10 Jahre.

 

 III. NUTZUNGSRECHTE

  1. Der Auftraggeber erwirbt an den Bildern nur die Nutzungsrechte für den privaten Gebrauch. Die Vervielfältigung und die Weitergabe an Dritte werden für private Zwecke eingeräumt. Eine kommerzielle Nutzung sowie und/oder öffentliche, nicht private Weitergabe sind nicht gestattet, Eigentumsrechte werden nicht übertragen.

 

 IV. HAFTUNG

  1. Der Fotograf haftet nur für Schäden, die er selbst oder seine Erfüllungshilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeiführen. Das gilt auch für Schäden, die aus einer positiven Vertragsverletzung oder unerlaubten Handlung resultieren. Der Ersatz eines etwaigen mittelbaren Schadens ist ausgeschlossen.

  2. Für Mängel die auf unrichtige oder ungenaue Anweisungen des Auftraggebers zurückzuführen sind, wird nicht gehaftet.

  3. Im Fall der Mangelhaftigkeit steht dem Autraggeber nur ein Verbesserungsanspruch durch den Fotografen zu. Ist eine Verbesserung unmöglich oder wird sie vom Fotografen abgelehnt, steht dem Auftraggeber ein Preisminderungsanspruch zu. Für unerhebliche Mängel wird nicht gehaftet. Farbdifferenzen bei Nachbestellungen gelten nicht als erhebliche Mangel.

 

V. HONORARE

  1. Es gilt das vereinbarte Honorar. Ist kein Honorar vereinbart worden, bestimmt es sich nach der jeweils aktuellen Preisliste von Thani Truong. Das Honorar versteht sich inklusive der jeweils gültigen Mehrwertssteuer.

  2. Wird die für die Aufnahmearbeiten vorgesehene Zeit aus Gründen, die der Fotograf nicht zu vertreten hat, überschritten, so erhält der Fotograf auch für die Zeit, um die sich die Aufnahmearbeiten verlängern, den vereinbarten Stundensatz.

  3. Sollte die Auftragserteilung für die Ausführung der Dienstleistung vom Auftraggeber widerrufen werden, so wird eine Aufwandsentschädigung gemäß der aktuellen Vereinbarungen in diesem Vertrag fällig.

  4. Rabattte jeglicher Form sind nicht kombinierbar, übertragbar oder auszahlbar

  5. Das Honorar muss bei der Übergabe der Fotos/Bücher gezahlt werden.

  6. Das Honorar ist spätestens binnen 14 Tagen nach Rechnungsausstellung zu zahlen, soweit in der Rechnung keine kürzere Zahlungsfrist angegeben ist. Eine Aufrechnung oder die Ausübung des Zurückbehaltungsrecht ist nur gegenüber unbestritten oder rechtskräftig festgestellten Forderungen des Auftraggebers zulässig. Mahnspesen und die Kosten (außergerichtlicher)anwaltlichter Intervention zu lasten des Autraggebers.

 

VI. VERTRAGSSTRAFE, SCHADENERSATZ 

  1. Bei jeglicher unberechtigter (ohne Zustimmung des Fotografen erfolgter) Nutzung,Verwendung, Wiedergabe und Weitergabe des Bildmaterials zu kommerziellen Zwecken ist für jeden Einzelfall eine Vertragsstrafe in Höhe des fünffachen Nutzungshonorars zu zahlen, mindestens jedoch 100,00€ pro Bild und Einzelfall. Dies gilt jedoch vorbehaltlich weitergehender Schadensersatzansprüche.

  2. Durch die Ziffer VI. 1. AGB vorgesehener Zahlungen werden keinerlei Nutzungsrechte begründet

 

VII. RECHTSWIRKSAMKEIT, STATUT UND GERICHTSSTAND

  1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland als vereinbart, und zwar auch bei Lieferung ins Ausland.

  2. Nebenabreden zum Vertrag oder zu diesen AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

  3. Die etwaige Nichtigkeit bzw. Unwirksamkeit eine oder mehrerer Bestimmungen dieser AGB dürfen nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Die Parteien verpflichten sich, die ungültige Bestimmung durch eine sinnentsprechende, wirksame Bestimmung zu ersetzen, die derangestrebten Regelung wirtschaftlich und juristisch am nächsten kommt.

  4. Für den Fall, dass der Auftraggeber keinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland hat oder seinen Sitz oder gewöhnlichen Aufenthalt nach Vertragsabschluss ins Ausland verlegt, wird der Wohnsitz des Fotografen als Gerichtsstand vereinbart.

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